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Börsenlexikon

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KGaA

KGaA ist die Abkürzung von 'Kommanditgesellschaft auf Aktien'. Es handelt sich um die spezielle Variante einer unternehmerischen Gesellschaftsform. Im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft, deren Vorstand durch die Hauptversammlung gewählt wird, besteht der Vorstand einer KGaA aus den persönlich haftenden Gesellschaftern oder Komplementären. Die Kommanditisten sind rechtlich Aktionären gleichgestellt, ihre Haftung auf das Aktienkapital beschränkt. Obwohl diese Rechtsform Eigenschaften einer Personengesellschaft aufweist, ist sie dennoch eine Kapitalgesellschaft und dementsprechend eine rechtsfähige, juristische Person. Die praktische Bedeutung dieser Gesellschaftsform ist in Deutschland eher gering.






Siehe auch:
Kommanditgesellschaft auf Aktien
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