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Börsenlexikon

Mit dem Aktien Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Aktien schnell und einfach finden.

Eigentum

Mit Eigentum wird die rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache bezeichnet. Die rechtliche Verfügungsgewalt bedeutet nicht auch die tatsächliche. Eine Sache kann im Besitz einer Person sein (tatsächliche Verfügungsgewalt), obwohl die Eigentumsrechte bei einer anderen Person liegen.



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