Zurück BörsenlexikonMit dem Aktien Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Aktien schnell und einfach finden. BürgschaftDer Begriff Bürgschaft bezeichnet nach deutschem Recht einen einseitig-verpflichtenden Vertrag zur Sicherung eines Geschäftes. Dabei verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger bei Nichterfüllung des Vertrages für die Schulden eines Dritten einzutreten. Besonders häufig werden Bürgschaften bei Kreditverträgen abgeschlossen. | FeedbackSie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!Kontaktieren Sie uns Anleger-Tools
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