Zurück BörsenlexikonMit dem Aktien Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Aktien schnell und einfach finden. AusübungsanzeigeMit der Ausübungsanzeige kündigt der Inhaber einer Option bzw. eines Optionsscheins an, dass er sein Recht auf Ausübung der Option auszuführen gedenkt. Je nach Handelsplattform informiert er seine Bank oder die beteiligten Marketmaker über seine Absicht, den Basiswert der Option zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Dort wird dann alles Weitere in die Wege geleitet, um die Option auch tatsächlich ausführen zu können. | FeedbackSie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!Kontaktieren Sie uns Anleger-Tools
Nächste Veranstaltungen
|