Zurück

Börsenlexikon

Mit dem Aktien Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Aktien schnell und einfach finden.

Außerordentliche Erträge

Außerordentliche Erträge sind Erträge, die nicht zu der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehören (§ 277 Abs. 4 Satz 1 HGB). Sie beruhen auf außergewöhnlichen Ereignissen, die nicht im normalen Ablauf des Geschäftsjahres auftreten und selten sind; z.B. Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken. Bei Investmentfonds werden außerordentliche Erträge im Allgemeinen einmal jährlich ausgeschüttet.



Anzeige
 

Feedback

Sie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!

Kontaktieren Sie uns

Anleger-Tools

Börsen-LexikonBörsen-Lexikon  

Nächste Veranstaltungen

 Alle Veranstaltungen anzeigen
Spacer
© Ernsting.com Publications GmbH | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Media | Presse | Sitemap
Top

Anzeige