Zurück BörsenlexikonMit dem Aktien Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Aktien schnell und einfach finden. Außerordentliche ErträgeAußerordentliche Erträge sind Erträge, die nicht zu der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehören (§ 277 Abs. 4 Satz 1 HGB). Sie beruhen auf außergewöhnlichen Ereignissen, die nicht im normalen Ablauf des Geschäftsjahres auftreten und selten sind; z.B. Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken. Bei Investmentfonds werden außerordentliche Erträge im Allgemeinen einmal jährlich ausgeschüttet. | FeedbackSie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!Kontaktieren Sie uns Anleger-Tools
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