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Börsenlexikon

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Außerbörslicher Handel

Der außerbörsliche Handel von Wertpapieren (auch Freiverkehr genannt) findet vor oder nach den offiziellen Börsenzeiten statt. Da keine Börsenmakler beteiligt sind, findet der Handel zwischen den Partnern direkt statt und liegt nicht im Zuständigkeitsbereich einer Börse. Gleichwohl unterliegt er wie der normale Handel den Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes. Der außerbörsliche Handel wird oft in der Form des direkten Telefonverkehrs durchgeführt. Meist nutzen Banken, Investmentgesellschaften, Versicherungen und andere institutionelle Kapitalanleger den außerbörslichen Handel zur Abwicklung von Geschäften.






Siehe auch:
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