Zurück BörsenlexikonMit dem Aktien Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Aktien schnell und einfach finden. AnteilscheinUnter einem Anteilschein wird ein Wertpapier verstanden, das ein Mitgliedschaftsrecht an einer Gesellschaft oder ein Anteilsrecht an einem Vermögen verbrieft. Der Anteilschein kann dabei auf einen definierten Betrag ausgestellt sein (z. B. Nennwertaktie) oder nennwertlos sein (z. B. Quoten-Aktie, Investment-Zertifikat). Auch Optionsscheine, Genussscheine, Gewinnanteilscheine oder Zwischenscheine werden als Anteilscheine bezeichnet. Anteilscheine können im Wertpapierhandel unter Beachtung der jeweils gültigen Bedingungen ver- und gekauft werden. | FeedbackSie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!Kontaktieren Sie uns Anleger-Tools
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