Zurück

Börsenlexikon

Mit dem Aktien Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Aktien schnell und einfach finden.

Andienungsrecht

Der Begriff Andienungsrecht hat mehrere Bedeutungen: a) Der Käufer eines Optionsscheins oder einer Option (Put) sichert sich durch Bezahlung der Optionsprämie das Optionsrecht, d.h., das Recht, den zugrunde liegenden Basiswert zu einem festgelegten Preis (Basispreis) am (bzw. bis zum) Laufzeitende der Option zu verkaufen. b) Bei einem Leasingvertrag hat die Leasinggesellschaft das Recht, dem Leasingnehmer zum Vertragsende den Leasinggegenstand zum Kauf anzubieten (anzudienen). c) Das Andienungsrecht sichert einem Käufer den Umstand, dass der Verkäufer während der Laufzeit einer Option jederzeit in der Lage ist, die versprochene Ware zu liefern.



Anzeige
 

Feedback

Sie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!

Kontaktieren Sie uns

Anleger-Tools

Börsen-LexikonBörsen-Lexikon  

Nächste Veranstaltungen

 Alle Veranstaltungen anzeigen
Spacer
© Ernsting.com Publications GmbH | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Media | Presse | Sitemap
Top

Anzeige