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Börsenlexikon

Mit dem Aktien Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Aktien schnell und einfach finden.

Amtliche Notierung

Der Amtliche Handel (auch Amtliche Notierung) ist mit den höchsten Anforderungen beim Wertpapierhandel ausgestattet. Der Amtliche Handel nimmt an deutschen Börsen den umfangreichsten Raum ein (ca. 90 Prozent der Börsenumsätze). Es gelten strenge EU-Regeln für den deutschen Börsenmarkt im Amtlichen Handel. Durch öffentlich-rechtlich bestellte Makler bzw. die Maklerkammer werden die Kurse bzw. Eröffnungskurse amtlich festgestellt. Zusätzlich gelten besondere Publizitätsvorschriften für die dort gelisteten in- und ausländischen Wertpapiere: Im amtlichen Kursblatt der Börse sowie im Wirtschaftsteil der Tagespresse und anderen Medien werden diese Daten börsentäglich veröffentlicht. Daneben müssen eine jährliche Bilanz und ein Wertpapier-Prospekt vorgelegt werden.






Siehe auch:
Amtlicher Handel
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