Zurück BörsenlexikonMit dem Aktien Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Aktien schnell und einfach finden. Ad-hocBörsennotierte Unternehmen sind nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes verpflichtet, bedeutsame Abschlüsse und Unternehmenszahlen, die den Aktienkurs erheblich beeinflussen könnten, "ad-hoc" zu veröffentlichen, d.h. unverzüglich und nach Möglichkeit für alle Marktteilnehmer zur gleichen Zeit. Diese Veröffentlichung hat in einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder elektronischem Informationssystem zu geschehen und wird von speziellen Ad-hoc-Dienstleistern übernommen. | FeedbackSie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!Kontaktieren Sie uns Anleger-Tools
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